Österreichischer Berufsverband
für Kinesiologie

Mitglieder-Portal
Wir unterstützen euch!

Damit die Kommunikation und Abwicklung zwischen Servicestelle und unseren Mitgliedern zu den einzelnen Projekten leicht fällt, haben wir hier einige Hilfen installiert.

Wir holen Euch vor den Vorhang

Rauf auf die große Bühne! Nutzt die Chance und präsentiert Euch einmal von einer ganz persönlichen Seite.

Wir möchten unsere Facebook und Instagram-Accounts noch besser nützen und unsere Mitglieder persönlich vorstellen – für alle, die dies wollen.

Dazu haben wir uns einige Fragen überlegt, auf die Eure ganz persönlichen Antworten folgen.

Gerne könnt Ihr auch ein spezielles Foto mitschicken oder wir verwenden Euer Profilfoto von der ÖBK-Website.

Wir freuen uns auf Eure Rückmeldungen.

Online-Formular für Eure Antworten:

Erste Hilfe - Zuschuss

Bildung ist ein Menschenrecht - Weiterbildung ist eine Selbstverständlichkeit.
Besonders für uns KinesiologInnen

Wir unterstützen unsere L2 und L3 Mitglieder bei der Weiterbildung, diesmal bei der „Ersten Hilfe“.

Überall dort, wo Menschen zusammenkommen, kann etwas passieren. Dann ist es gut, wenn die erste Hilfe prompt und vor allem richtig geleistet wird.

Damit unsere KinesiologInnen für den Ernstfall gerüstet sind und sicher „Erste Hilfe“ leisten können, unterstützen wir das mit einem Erste Hilfe Kurs Zuschuss von € 30,–.

Buche und absolviere deinen Erste Hilfe Kurs beim Anbieter deiner Wahl und schick die Rechnung mit einem Einreichungsformular an die Servicestelle des ÖBK. Liegt das Rechnungsdatum zwischen Juni 2023 und 31. Dezember 2024, bekommst du umgehend € 30,– auf dein Konto überwiesen.

Hast du weitere Vorschläge, wie wir vom ÖBK deine Weiterbildung unterstützen können, freuen wir uns über deine Nachricht.

Wir freuen uns auf Eure Rückmeldungen.

Online-Einreichung für den Erste Hilfe-Zuschuss:

Jutta Lutz Förderung für Kinder/Jugendliche 2023/2024

Der ÖBK - Österreichischer Berufsverband für Kinesiologie – unterstützt mit dem „Jutta-Lutz Kinder- und Jugend Fonds“
finanziell bzw. sozial schwächer gestellte Kinder
im Alter von 6 bis 15 Jahren mit einer kinesiologischen Balance.

Ins Leben gerufen hat diesen Fonds die von uns sehr geschätzte Kinesiologin der ersten Generation in Österreich, Jutta Lutz. Sie übergab uns vor einigen Jahren viele Exemplare ihres Buches: „Kinesiologie als Erziehungs- und Lernhilfe, Aus dem Stressverhalten in die Balance“. Mit den Einnahmen aus dem Buchverkauf sollten Kinder auf ihrem Lebensweg gefördert werden.

Ihr großes Anliegen wollen wir jetzt endlich umsetzen. Das haben wir bei unserer Klausur Anfang Mai 2023 in Hollabrunn beschlossen. Die Einnahmen aus dem Buchverkauf betragen zur Zeit € 1.220,–, die vom ÖBK auf € 1.500,– lt. Beschluss aus dem Jahr 2017 aufgestockt wurden.

Damit stellen wir bis Ende des Jahres 2024 dreißig ( 30 ) Einzeltermine für Kinder im Alter von 6 bis 15 Jahren zur Verfügung, finanziert aus dem „Jutta Lutz Kinder- und Jugend Fonds“.

 

Kinder zwischen 6 und 15 Jahren, mit ihren ganz unterschiedlichen und individuellen Problemstellungen, erhalten jeweils 1 kinesiologische Balance in der Höhe von € 50,00 gefördert.

 

Für das Kind bzw. die Familie fallen damit keine weiteren kosten an.

Eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten des Kindes ist notwendig, damit wir für den ÖBK darüber anonymisierte Erfahrungsberichte über Erfolge bzw. Veränderungen nach dem kinesiologischen Termin veröffentlichen dürfen.

Alle Level 3 Kinesiologinnen des ÖBK können an diesem Projekt teilnehmen.

Pro L3 Mitglied können aber max. 2 Balancen aus diesem Fonds vom ÖBK refundiert werden.

Bitte vorab um Kontaktaufnahme mit der Servicestelle, ob noch Plätze frei sind.

Protokollführung zur Balance: Ausgangssituation und Ziel der Balance, Befinden vor und nach der Balance, festgestellt mittels kinesiologischem Muskeltest, Angabe der verwendeten kinesiologischen Interventionen, Situation nach der erfolgten Balance, Feedback des Kindes, der LehrerInnen, der Erziehungsberechtigten nach dem Termin.

Zwei Wochen nach der Balance ersuchen wir um eine Beschreibung der Veränderung, die den Erfolg der kinesiologischen Balance dokumentiert (gerne auch mit Bildmaterial) und auch für die Veröffentlichung in unserem Magazin „IMPULS“ und in sozialen Medien geeignet ist.

Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen der ausführenden L3 Kinesiologin und der Servicestelle des ÖBK. Dazu erforderlich sind die ausgefüllte Einverständniserklärung, das Balanceprotokoll, der Bericht zwei Wochen nach der Balance und die Honorarnote des Kinesiologen.

Zwei Wochen nach der Balance ersuchen wir um eine Beschreibung der Veränderung, die den Erfolg der kinesiologischen Balance dokumentiert (gerne auch mit Bildmaterial) und auch für die Veröffentlichung in unserem Magazin „IMPULS“ und in sozialen Medien geeignet ist.

Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem ausführenden L3 Mitglied und der Servicestelle des ÖBK.

Dazu erforderlich sind

  • die ausgefüllte Einverständniserklärung,
  • das Balanceprotokoll,
  • der Bericht zwei Wochen nach der Balance und
  • die Honorarnote des Kinesiologen.

Wir freuen uns auf Eure Rückmeldungen.

Online-Einreichung für den Jutta-Lutz-Fonds: