Österreichischer Berufsverband
für Kinesiologie

Nicole Bernhauser

By Nicole Bernhauser

Obfrau des ÖBK

Der ÖBK – Österreichischer Berufsverband für Kinesiologie – unterstützt mit dem „Jutta-Lutz Kinder- und Jugend Fonds“ finanziell bzw. sozial schwächer gestellte Kinder im Alter von 6 bis 15 Jahren mit einer kinesiologischen Balance.

Ins Leben gerufen hat diesen Fonds die von uns sehr geschätzte Kinesiologin der ersten Generation in Österreich, Jutta Lutz. Sie übergab uns vor einigen Jahren viele Exemplare ihres Buches: „Kinesiologie als Erziehungs- und Lernhilfe, Aus dem Stressverhalten in die Balance“. Mit den Einnahmen aus dem Buchverkauf sollten Kinder auf ihrem Lebensweg gefördert werden.

Ihr großes Anliegen wollen wir jetzt endlich umsetzen. Das haben wir bei unserer Klausur Anfang Mai 2023 in Hollabrunn beschlossen. Die Einnahmen betragen zur Zeit € 1.220,–, die vom ÖBK auf € 1.500,– lt. Beschluss aus dem Jahr 2017 aufgestockt wurden.

Damit stellen wir bis Ende des Jahres 2024 dreißig ( 30 ) Einzeltermine
für Kinder im Alter von 6 bis 15 Jahren zur Verfügung,
finanziert aus dem „Jutta Lutz Kinder- und Jugend Fonds“.

Gebucht werden kann je ein Termin pro Kind bei unseren L3 Kinesiologinnen des ÖBK. Dazu willigen die Eltern/Erziehungsberechtigten des Kindes mittels Einverständniserklärung ein, dass wir für den ÖBK darüber anonymisierte Erfahrungsberichte über Erfolge bzw. Veränderungen nach dem kinesiologischen Termin veröffentlichen dürfen.

 

Wir danken all jenen, die das Projekt bisher durch ihre Tatkraft und den Erwerb des Buches unterstützt haben. Auf zahlreiche Anmeldungen freuen wir uns.

Auf die Erfahrungsberichte sind wir auch schon neugierig. Welche Themen werden bearbeitet? Welche Methoden erzielen welche Veränderungen?


Wir sind sicher, dass es gute Erfolge sein werden. Und darüber wollen wir in unserem Magazin „Impuls“ und auf unseren sozialen Plattformen berichten. Damit noch mehr Menschen und ganz besonders die Kinder von unserer Arbeit mit Kinesiologie profitieren.

Protokollführung zur Balance: Ausgangssituation und Ziel der Balance, Befinden vor und nach der Balance, festgestellt mittels kinesiologischem Muskeltest, Angabe der verwendeten kinesiologischen Interventionen, Situation nach der erfolgten Balance, Feedback des Kindes, der LehrerInnen, der Erziehungsberechtigten nach dem Termin.

Zwei Wochen nach der Balance ersuchen wir um eine Beschreibung der Veränderung, die den Erfolg der kinesiologischen Balance dokumentiert (gerne auch mit Bildmaterial) und auch für die Veröffentlichung in unserem Magazin „IMPULS“ und in sozialen Medien geeignet ist.

Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen der ausführenden L3 Kinesiologin und der Servicestelle des ÖBK. Dazu erforderlich sind die ausgefüllte Einverständniserklärung, das Balanceprotokoll, der Bericht zwei Wochen nach der Balance und die Honorarnote des Kinesiologen.

Für den Vorstand des ÖBK

Nicole Bernhauser
Vorsitzende
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