Österreichischer Berufsverband
für Kinesiologie

KT Austria Anerkennung

Komplementärtherapeut:in Methodenanwender:in Kinesiologie

Anerkennung des Titels nach den Richtlinien von KT Austria zertifiziert

Kinesiolog:innen und Anwender:innen anderer Methoden haben sich in Österreich seit vielen Jahren freiwillig in ihren Methodenverbänden höchsten Qualitätsrichtlinien verpflichtet.

Mit KT Austria (kurz für Dachverband Komplementäre Therapien und Methoden Austria) gehen Methodenanwender:innen jetzt den nächsten konsequenten Schritt: Die KT-Richtlinien belegen transparent und nachprüfbar, dass zusätzlich zur umfassenden fachspezifischen Qualifikation eine fundierte basismedizinischen Ausbildung fester Bestandteil ihres Bildungswegs ist.

So stellen wir gemeinsam sicher, dass Komplementärtherapie in Österreich dort ankommt, wo sie hingehört – als seriöse, verantwortungsvolle und kompetente Ergänzung zur Schulmedizin.

Die Zertifizierung  ist ein starkes Zeichen für Qualität, Vertrauen und Professionalität. Sie unterstützt Sie dabei, Ihre Kompetenz sichtbar zu machen, Ihre Praxis weiterzuentwickeln und sich langfristig erfolgreich am Markt zu positionieren.

Für die Einreichung zur Erlangung des KT-Austria Zertifikates als „Anwender:in der Komplementärmethode Kinesiologie“ muss Folgendes nachgewiesen werden:

  • 1 abgeschlossene, vom ÖBK anerkannte Kinesiologisch Ausbildung (Practioner, Instructor oder Diplom-Kinesiologie-Ausbildungen lt. ÖBK-Liste, ein klassischer Anteil sollte in der Ausbildung enthalten sein)
  • zusätzliche 1 oder mehrere Kinesiologie-Gegenfächer, sodass mind. 400 UE erreicht werden
  • Nachweis über aufrechter L3-Mitgliedschaft beim ÖBK Österreichischer Berufsverband für Kinesiologie
  • Nachweis über Absolvierung Berufliche Sorgfalt lt. WKO
  • Nachweis über Erste Hilfe max. 3 Jahre alt (am besten Erste Hilfe Grundkurs)
  • mind. 2 Jahre Praxisnachweis mit Gewerbeschein ab dem Datum des Abschlusses der Kinesiologie-Ausbildung

Für das Übergangsjahr 2026 (Antragstellung bis 31.12.2026) gilt ein 5jähriger Praxisnachweis, die basismedizinische Grundbildung muss nicht extra nachgewiesen werden. Für Erste Hilfe Nachweis: Wenn innerhalb der letzten von 10 Jahren bereits einen 8 Stundenkurs absolviert hatte, reicht ein zusätzlicher Auffrischungskurs mit 8 Stunden.

Am 16.06.2026 laden wir herzlich zu einem Online-Infoabend ein. Wir stellen euch die

  • Idee hinter KT Austria vor und möchten zukunftsweisend auch das
  • Projekt „Partner werben“ präsentieren.

Schön, wenn ihr dabei seid.

Meeting-ID: 896 9547 9694
Kenncode: OEBK