Die Leute erkundigen sich oft nach den Marken- und Urheberrechten von Brain Gym und was sie tun können und was nicht.
Es ist wichtig zu verstehen, dass Marken- und Urheberrecht eine Grauzone sind – sie können verwirrend sein und leicht missverstanden werden.
Im Folgenden finden Sie allgemeine Beispiele, die Sie auf Ihre eigene Situation(en) umlegen können. Wenn Sie eine Frage haben, die unbeantwortet bleibt, schicken Sie mir bitte eine E-Mail, info@breakthroughsinternational.org, mit dem Vermerk „Trademark Question“ im Betreff. Sie können gerne in Ihrer Muttersprache schreiben, wenn das einfacher ist als Englisch.
Der Begriff „BRAIN GYM“ ist eine eingetragene Marke von Breakthroughs International. Damit unsere Organisation das Warenzeichen behalten kann, müssen wir sie schützen und sicherstellen, dass sie korrekt und angemessen verwendet wird.
WICHTIGE HINWEISE:
Beispiele für die unzulässige Verwendung von Markenzeichen:
Dr. Paul Dennison hat uns immer ermutigt, unser geistiges Eigentum zu schützen
zu schützen, ohne es ständig zu „überwachen“, denn die Überwachung zieht uns aus der Arbeit selbst. In den letzten 20 Jahren habe ich viele potenzielle Marken- und
und Urheberrechtsverstößen nachgegangen. Von all diesen Verstößen waren nur 3-5 Personen uneinsichtig. Die meisten wussten entweder nichts von unseren geistigen Eigentumsrechten oder sie bewarben das Brain Gym Programm enthusiastisch, ohne zu wissen, dass sie damit etwas verletzten.
Mit freundlichen Grüßen,
Kari Coady
Geschäftsführende Direktorin
info@breakthroughsinternational.org
Übersetzung erfolgte mit deepl.com
Österreichischer Berufsverband für Kinesiologie (ÖBK)
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